Startseite Hauptmenü Untermenü Inhalt



Hauptmenu:




Inhalt:

Neuerungen in der 24-Stunden-Betreuung

Höhere Förderungen und Entfall der Vermögensgrenze bei der 24-Stunden-Betreuung

Bei der 24-Stunden-Betreuung ist per 1. November 2008 eine Verbesserungen eingetreten. Die Förderung bei der selbstständigen Betreuung wurde von 225 auf 550 Euro/Monat und bei der unselbständigen von 800 auf 1.100 Euro/Monat angehoben (jeweils für zwei beschäftigte Betreuungspersonen).

Zusätzlich entfällt die Vermögensgrenze.

Nun können alle Personen, die nach den Bestimmungen der 24-Stunden-Betreuung zuhause gepflegt werden, unabhängig von ihrem Vermögen eine finanzielle Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung erhalten.

Für ausführliche Informationen zur 24-Stunden-Betreuung bieten wir Ihnen die Broschüre "24-Stunden-Betreuung zu Hause" als download an.

Informationen für selbstständige und unselbstständige Betreuungskräfte in den Sprachen Polnisch, Rumänisch, Slowakisch, Tschechisch, Ukrainisch und Ungarisch finden Sie auf HELP.gv.at.

Weiterführende Links zum Thema:

» Broschüre "24-Stunden-Betreuung zu Hause" (1421 kB)

» Broschüre "24-Stunden-Betreuung zu Hause" (Word-Version) (121 kB)

Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung

Dass ein legales Betreuungsverhältnis deutliche Vorteile für Betreuer/innen und Betreute bringt, liegt klar auf der Hand. Einerseits haben die pflegebedürftigen Personen bei einem legalen Betreuungsverhältnis Anspruch auf Förderungen, zudem sind sie aber auch rechtlich auf der sicheren Seite. Viele Betreuungskräfte und die Menschen, die Betreuung brauchen haben dies bereits erkannt und die Chance zur Legalisierung genutzt.

Für genaue Informationen dazu bieten wir Ihnen folgenden download an:

» Legalisierung Infoblatt (197 kB)

weitere Artikel:



Weitere Links:


SUCHE


LINKS


© 2009 BMASK | Sitemap | Impressum