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.HOSPIZ
Immer mehr Menschen wollen die letzte Phase ihres Lebens möglichst eigenveranwortlich und selbstbestimmt gestalten. Sterbende Menschen verdienen alle Hilfestellung und Unterstützung, die man ihnen geben kann.
Bei einem würdevollen Hinausbegleiten aus dem Leben kommt Ihnen als Angehörige eine Schlüsselrolle zu. Die persönliche Betreuung durch ein Familienmitglied macht Sterben erträglicher. Vor allem Berufstätige stehen jedoch oft vor dem Problem, die Berufstätigkeit mit dem Wunsch, ihren Angehörigen persönlich zu begleiten, nur schwer vereinbaren zu können.
Um Ihnen die Betreuung und Begleitung Ihres Angehörigen zu erleichtern, wurde im Jahr 2002 die Familienhospizkarenz eingeführt. Durch diese haben Sie die Möglichkeit, ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder oder ihre sterbenden Angehörigen für eine gewisse Dauer zu begleiten. Sie können dazu ihre Arbeitszeit ändern oder Ihr Arbeitsverhältnis karenzieren lassen. Während dieser Zeit der Sterbebegleitung sind Sie sowohl in der Kranken- als auch in der Pensionsversicherung abgesichert und unterliegen einem besonderen Kündigungs- bzw. Entlassungsschutz. Weiterführende Informationen dazu können Sie nachlesen beim Themenbereich Sozialversicherungsrechtliche Absicherung.
Da der persönliche Entfall eines Einkommens erhebliche finanzielle Einbußen versuchen kann, können Sie während des Karenzierungszeitraumes einen monatlichen Zuschuss aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleich erhalten. Nähere Informationen finden Sie hier: Familienhospizkarenz-Zuschuss und Arbeitsrecht-Familienhospizkarenz.
Um Ihnen möglichst rasch und unbürokratisch helfen zu können, wurden Maßnahmen im Bundespflegegeldgesetz geschaffen:
- Änderung der Auszahlung des Pflegegeldes an Sie, wenn Sie Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen
- Vorschüsse auf das Pflegegeld
Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Heft 5 der Schriftenreihe EIN BLICK und der Informationsbroschüre Familienhospizkarenz des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, welche Sie im Anschluss downloaden können.
» Ein Blick 5 (1618 kB)
» Familienhospizkarenz (2162 kB)
Anträge auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes von Personen, die in einer Hospizeinrichtung stationär betreut werden, werden von der Pensionsversicherungsanstalt in einem beschleunigten Verfahren erledigt. Das entsprechende Antragsformular steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.
» pg-beiblatt.pdf (240 kB)
Möchten Sie bei der Begleitung Ihrer Angehörigen die Hilfe von Hospizeinrichtungen in Anspruch nehmen, so dürfen wir Sie auf die verschiedenen Möglichkeiten von Hospiz Österreich hinweisen.
Viele Menschen möchten für den Fall des Verlustes der eigenen Handlungsfähigkeit sicher sein, dass auch dann nur jene Maßnahmen getroffen werden, die in ihrem Sinne sind. Für diesen Fall besteht die Möglichkeit, im Voraus seinen Willen in einer Patientenverfügung festzulegen. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit und beim Dachverband HOSPIZ Österreich.


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