Inhalt:
.ALTEN- UND PFLEGEHEIME
Mit zunehmendem Alter steigt für alle Menschen die Wahrscheinlichkeit, wegen Erkrankung oder Hilfsbedürftigkeit gepflegt werden zu müssen. Dies geschieht zumeist im Familienverband. Erhöhter Pflegeaufwand, Tod von Angehörigen und Vereinsamung, aber auch schlechte finanzielle Situation im hohen Alter können dazu führen, in ein Pflegeheim zu übersiedeln. Diese werden zum einen von Land, Gemeinde oder Gemeindeverband und zum anderen von privaten bzw. konfessionellen Träger betrieben.
Bei der Aufnahme in ein Pflegeheim gilt das Prinzip der Freiwilligkeit, das heißt, dass Sie nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung aufgenommen werden können. Je nach Träger werden Sie einen schriftlichen Antrag stellen müssen, dem Sie neben Ihren Personaldokumenten auch Unterlagen über die Pflegebedürftigkeit (ärztliche Atteste etc.) und Ihre finanziellen Verhältnisse beilegen sollten.
Der Aufenthalt in einem Pflegeheim erstreckt sich prinzipiell nur auf die Dauer der Pflegebedürftigkeit. Pflege und Therapie können Ihnen unter Umständen die Rückkehr in die vertraute, häusliche Umgebung ermöglichen. Geben Sie daher nach Möglichkeit vorerst Ihre Wohnung nicht auf!
Die Rückkehr nach Hause wird jedoch nicht immer möglich sein. Als Alternative zum Verbleib im Pflegeheim wurden in verschiedenen Bundesländern Senioren-Wohngemeinschaften eingerichtet. Mit Unterstützung durch ambulante soziale Dienste und Betreuung durch Sozialarbeiter/innen wird ehemaligen Pflegepatienten/innen ein selbst bestimmtes Leben wieder ermöglicht.
weitere Artikel:
- Kostenaufwand
- Heimvertragsgesetz
- Heimaufenthaltsgesetz
- Alten- und Pflegeheime
- Patientenverfügung
- Serviceseiten der Länder


Service
Themenbereiche
Initiativen
Home


