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REHABILITATION

Die Eingliederung und Wiedereingliederung von behinderten Menschen in Gesellschaft und Beruf sind – unabhängig von der Ursache der Entstehung der Behinderung – als wesentliche Aufgaben der österreichischen Sozialpolitik zu bezeichnen.

Bund, Länder und Sozialversicherungsträger teilen sich dabei die Aufgaben der medizinischen, beruflichen, sozialen und pädagogischen Rehabilitation.

Während die medizinische Rehabilitation die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit zum Ziel hat, soll Ihnen die berufliche Rehabilitation ermöglichen, wieder in Ihrem früheren Beruf Fuß zu fassen oder in einem anderen, neuen Beruf tätig zu sein.

Durch die soziale Rehabilitation sollen Sie in die Lage versetzt werden, so selbständig wie möglich wieder am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen.

Im Rahmen der pädagogischen Rehabilitation werden Leistungen, wie etwa die Beratung der Erziehungsberechtigten eines behinderten Kindes in Erziehungs- und Bildungsfragen, die Vermittlung des behinderten Menschen in eine Erziehungs- oder Bildungseinrichtung, die seinen Fähigkeiten und seiner Beeinträchtigung entspricht und die Übernahme der durch die Behinderung bedingten Mehrkosten für die Erziehung und Schulbildung, angeboten.

Aber auch im Rahmen der Gesundheitsvorsorge können Ihnen Aufenthalte in Genesungs- und Erholungsheimen, in Kurorten, Kuranstalten und Krankenanstalten, die vorwiegend der medizinischen Rehabilitation dienen, bewilligt bzw. dafür Zuschüsse gewährt werden.

Ausführliche Informationen zu diesen Themen finden Sie im Heft 3 der Schriftenreihe EIN BLICK des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, das Sie im Anschluss downloaden können.

» Ein Blick 3 (2850 kB)

Weiterführende Informationen

 Liste aller Sozialversicherungsträger



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