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BERATUNG

Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige haben im Alltag oftmals viele Hürden und Schwierigkeiten zu überwinden. Vor allem dann, wenn sich die Familie erst seit kurzem mit der Pflegebedürftigkeit einer/s Angehörigen konfrontiert sieht, herrschen Unsicherheit und mangelndes Wissen vor. Welche Schritte sind nun zu tun und welche Hilfsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung? Für mögliche Problemlösungen bedarf es der Information darüber, wo und wie Sie Antworten auf Ihre Fragen und Unterstützung zu Ihren Anliegen erhalten.
Um diesem Informationsbedarf gerecht zu werden, bietet Ihnen das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine Reihe von Beratungsstellen an, welche kostenlos in Anspruch genommen werden können.

  • Pflegetelefon  
  • SozialTelefon  
  • Behindertenanwalt
  • Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen 
    o Beratung und Diagnostik für Kinder und Jugendliche
    o Familieninfostellen

Weiters bietet Ihnen das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine Vielzahl an Publikationen an. Im Speziellen ist auf die Schriftenreihe "EIN BLICK" hinzuweisen, welche Orientierungshilfen zum Thema Behinderung für Sie aufbereitet (siehe Service – Publikationen). Sie können alle Broschüren, Folder und Publikationen des Ressorts - sofern verfügbar - gebührenfrei anfordern unter 0800 20 20 74 oder online unter Broschürenservice. 

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