Inhalt:
.Fördermodell des Sozialministeriums
Welche Leistung kann ich in Anspruch nehmen?
Ab 1. November 2008 wurden die Förderungen deutlich angehoben und zwar von
- 225 € auf 550 € monatlich bei zwei selbstständigen BetreuerInnen (wenn Arbeitsverhältnisse vorliegen) bzw. von
- 800 € auf 1.100 € monatlich bei zwei unselbstständigen Betreuungskräften (wenn Werkverträge vorliegen)
Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen.
Was ist im Zusammenhang mit Einkommen und Vermögen zu berücksichtigen?
- Die Einkommensgrenze beträgt 2.500 € netto monatlich (nicht zum Einkommen zählen u. a. Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen)
- Die Einkommensgrenze erhöht sich um 400 € für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen, bzw. um 600 € für jeden behinderten unterhaltsberechtigten Angehörigen
- Die Gewährung eines Zuschusses ist unabhängig vom Vermögen der pflegebedürftigen Personen
Welche gesetzlichen Voraussetzungen bestehen?
- Bedarf einer 24-Stunden-Betreuung
- Bezug von Pflegegeld ab der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem Landespflegegeldgesetz
- Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses zur pflegebedürftigen Person, zu einem Angehörigen oder zu einem gemeinnützigen Anbieter
- Ab 1. Jänner 2009 müssen die Betreuungskräfte entweder eine theoretische Ausbildung, die im Wesentlichen derjenigen eines/r Heimhelfers/in entspricht, nachweisen oder seit mindestens sechs Monaten die Betreuung des Förderwerbers sachgerecht durchgeführt haben oder es muss eine fachspezifische Ermächtigung der Betreuungskraft zu pflegerischen Tätigkeiten vorliegen.
Wohin kann ich mich wenden?
- Ihre Anlaufstelle ist das Bundessozialamt mit seinen 9 Landesstellen unter der Tel.Nr. 05 99 88 zum Ortstarif.
Richtlinien zur 24-Stunden-Betreuung
» Richtlinien zur 24-Stunden-Betreuung (140 kB)
Link zum Slowakischen Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie
The Ministry of Labour, Social Affairs and Family of the Slovak Republic (slovak version)
» Flugblatt zur 24-Stunden-Betreuung (246 kB)


Service
Themenbereiche
Initiativen
Home


